Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Allgemeines

Soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wird, gelten unsere AGB. Nebenabreden gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung durch den Shuttle Service Marburg.

2. Geltungsbereich

Die angebotenen Leistungen beziehen sich auf gewerbliche Personenbeförderung und Kurierfahrten. Wir gewährleisten die Fahrtendurchführung mit betriebssicheren, den gesetzlichen Vorschriften entsprechenden und – in der Personenbeförderung – konzessionierten Fahrzeugen.

3. Vertragsabschluss

3.1. Der Shuttle Service Marburg nimmt Fahrtaufträge

• mündlich,
• per Fax +49 (0) 6421 308 464,
• per Telefon +49 (0) 6421 309 579,
• per E-Mail an info@shuttle-service-marburg.de oder
• per Kontaktformular auf unserer Website
zu den, zum Zeitpunkt der Bestellung, aktuell gültigen Preisen und Konditionen an.
Bei Buchung hat der Kunde Abholanschrift, Ankunfts-/Abfahrtszeiten, Flug-/Bahnnummer, Zahl der zu befördernden Personen, sperriges Gepäck, besondere Transportwünsche (Tiere, Kuriergut etc.) und seine Mobilnummer mitzuteilen.

3.2. Zu einem Vertragsabschluss kommt es nur, wenn der Shuttle Service Marburg den Fahrtauftrag
• bei mündlicher und telefonischer Bestellung sofort bestätigt, oder
• bei schriftlicher, per Fax, per E-Mail oder dem Kontaktformular erfolgter Bestellung, schriftlich im Voraus über das jeweilige Medium bestätigt hat, oder
• wenn die Fahrt tatsächlich angetreten wird.
Sollte die Annahme einer Bestellung auf Grundlage eines Druck-, Rechen- oder Schreibfehlers erfolgt sein, behält sich der Shuttle Service Marburg den Rücktritt vor.

3.3. Der Kunde ist verpflichtet, die schriftliche oder mündlich erteilte Buchungsbestätigung sofort auf Richtigkeit zu überprüfen. Für die Richtigkeit der Angaben ist allein der Kunde verantwortlich. Sollten Abweichungen der Ankunfts- oder Abfahrtsdaten vorkommen, muss sich der Kunde sofort per E-Mail info@shuttle-service-marburg.de oder Telefon mit dem Shuttle Service Marburg in Verbindung setzen. Bei Nichtanzeigen erlischt unsere Pflicht zur Beförderung.

3.4. Wird der Fahrer durch ein Verhalten des / der Fahrgäste so gestört, dass ihm ein sicheres und konzentriertes Führen des Fahrzeuges gefährdet erscheint, kann der Beförderungsvertrag mit sofortiger Wirkung mündlich beendet werden, ohne dass es einer weiteren Mitteilung bedarf.

4. Fälligkeit und Zahlung

4.1. Der Fahrpreis für alle Dienstleistungen ist bei Erbringung fällig und ist in bar oder mittels gültiger Kreditkarte (VISA, MASTER, AMERICAN EXPRESS – nach vorheriger Ankündigung) bei dem Chauffer des Shuttle Service Marburg zu begleichen. Basis ist der
telefonisch, mündlich oder per Buchungsbestätigung mitgeteilte Fahrpreis. Ausgenommen davon sind Aufträge, für die im Voraus eine anders lautende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.

4.2. Bei Rechnungskunden sind Zahlungen für Dienstleistungen spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der leistungsbezogenen Einzel- oder Monatsrechnung zu leisten. Abzüge und abweichende Zahlungsfristen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.

4.3. Krankentransporte können wir direkt mit Ihrer Krankenkasse abrechnen. Bitte senden Sie uns hierfür Ihren Krankenbeförderungsschein an unsere Postanschrift oder geben Sie die Verordnung direkt beim Fahrer ab. Den gesetzlichen Eigenanteil zahlen Sie bitte bar beim Fahrer. Bitte haben Sie dafür Verständnis, das wir ohne eine gültige Genehmigung keine Krankenfahrten durchführen können.

5. Zahlungsverzug

Der Kunde gerät in Zahlungsverzug spätestens nach Ablauf von 10 Tagen nach Zugang der Rechnung. Soweit eine Mahnung durch den Shuttle Service Marburg nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung erfolgt, löst diese bereits die Verzugsfolgen aus. Die Mahnkosten betragen 5,00 Euro.

6. Rücktritt vom Vertrag

Stornierungen werden nur wirksam, wenn diese schriftlich durch den Kunden erfolgen. Bei Stornierungen berechnet der Shuttle Service Marburg folgenden Aufwendungsersatz:
• mehr als 2 Tage vor Antritt der Fahrt kostenfrei
• 2 Tage vor Antritt der Fahrt 50%
• 1Tag vor Antritt der Fahrt 75%
• Am Tag der Fahrt 100%
Dieses trifft auch für zusätzlich angebotene Leistungen zu. Gerne bieten wir Ihnen auch die Möglichkeit einer Umbuchung an. Es gelten dann nur die Hälfte, der oben genannten Prozentzahlen.

7. Abholungen

7.1. Ein Anspruch auf Beförderung besteht grundsätzlich nur zu den vereinbarten und bestätigten Zeiten. Bei Abholung an der vereinbarten Adresse kann der Fahrer nicht mehr als 10 Minuten über die vereinbarte Abfahrtzeit hinaus warten. Wartezeit, die darüber hinausgeht, wird mit 15,00 Euro pro angefangen 1/2 Stunde in Rechnung gestellt.

7.2. Im Flughafentransfer ist die Abholzeit am Flughafen die planmäßige Ankunftszeit des Fluges mit der bestätigten Flugnummer, zuzüglich ca. 30 Minuten für die Gepäckabholung. Bei Verspätungen kann der Fahrer höchstens 60 Minuten über diese planmäßige Ankunftszeit hinaus warten. In der Regel werden die Fahrgäste am Ankunftsbereich des bestätigten Fluges mit einem Schild des Shuttle Service Marburg oder der Firma erwartet. Fahrgäste, die nicht am Ankunftsbereich des bestätigten Fluges herauskommen oder sich nicht am vereinbarten Treffpunkt einfinden, werden - soweit eine Mobilfunknummer des Kunden bekanntgegeben wurde - vom Fahrpersonal einmal angerufen. Meldet sich der Kunde nicht oder ist er nicht erreichbar, so dass kein Treffpunkt vereinbart werden kann, entfällt der Anspruch auf einen Transport.

7.3. Der Shuttle Service Marburg behält sich vor Fahrten zum und vom Flughafen zusammenzufassen, wenn die Fahrroute ökonomisch sinnvoll zu planen ist. Dies gilt auch wenn aufgrund Flugzeitänderungen Flüge zeitnah landen. Nur wenn der Kunde explizit einen Einzeltransfer gebucht hat, werden die Gäste direkt und exklusiv befördert.

8. Beförderung von Personen und Sachen

8.1. Pro Person wird 1 üblicher Reisekoffer und 1 Handgepäckstück kostenlos befördert. Sperriges Gepäck (Golfbags, Ski, etc.) wird nur gegen Voranmeldung und ggf. Zuschlag befördert und kann den Fahrpreis um bis zu 50 %, wenn ein zweites Fahrzeug benötigt wird um bis zu 100% erhöhen.

8.2. Tiere (Hunde, Katzen usw.) werden nur nach vorheriger Anmeldung und ggf. gegen Zuschlag befördert.

9. Vertretung

Der Shuttle Service Marburg ist nicht zur persönlichen Leistungserbringung verpflichtet. Bei kurzfristiger Verhinderung oder bei Terminüberschneidungen kann der Shuttle Service Marburg zur Leistungserbringung auch andere Fahrdienstunternehmen einsetzen.

10.Pflichten des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich, uns alle für die Durchführung des Auftrages notwendigen Daten mitzuteilen (z.B. Datum / Uhrzeit der Fahrt, Fahrgastnamen, Personenanzahl, Angaben zu Kindern, Flugnummern usw.). Diese Daten müssen rechtzeitig vor der Fahrtendisposition vorliegen. Der Shuttle Service Marburg ist nicht verpflichtet, diese Daten auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Die Beförderung von Kindern ist immer bereits bei der Fahrtbestellung anzugeben und Angaben zu Anzahl, Alter ggfs. Größe und Gewicht zu machen, damit die Mitnahme der gesetzlichen Rückhalteeinrichtungen sichergestellt werden kann. Sollten diese Angaben versäumt worden sein, kann der Fahrer die Mitnahme, bzw. die Fahrt verweigern. Die Kosten für Anfahrt und Zeitaufwand sind vom Kunden zu tragen. Der Kunde ist verpflichtet sorgsam mit dem Fahrzeug umzugehen und den Innenraum nicht zu verschmutzen. Im Fahrzeug ist absolutes Rauchverbot. Für Verunreinigungen oder Beschädigungen des Fahrzeuges können dem Kunden die Reinigungs-, bzw. Reparaturkosten zzgl. der
Fahrzeugausfallkosten in Rechnung gestellt werden. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt. Im gesamten Fahrzeug besteht laut StVO uneingeschränkte Anschnallpflicht, außer Sie können uns eine Befreiung der Anschnallpflicht vorlegen. Die Fahrgäste haben sich an die Weisungen des Chauffeurs zu halten. Handeln die Fahrgäste trotz der Weisung des Chauffeurs zuwider oder stellen sie nach der STVO eine Gefährdung der Sicherheit des Straßenverkehrs dar, ist der Shuttle Service Marburg oder der Chauffeur berechtigt, diese von der Beförderung auszuschließen. In diesem Falle wird der volle Fahrpreis, einschließlich Neben und Sonderleistungen berechnet.

11. Haftung des Shuttle Service Marburg

Der Shuttle Service Marburg haftet dem Kunden auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, dessen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen. Die Haftung bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Für die Fahrzeuge besteht eine Haftpflichtversicherung nach den jeweils geltenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Für eventuelle Zusatzversicherungen hat der Kunde selbst Sorge zu tragen. Der Shuttle Service Marburg haftet nicht für Terminversäumnisse und deren wirtschaftlichen Folge. Dazu zählen z.B. Verspätungen / Verzögerungen verursacht durch:
• Verkehrsstaus, Straßensperrungen
• Fahrzeugpannen oder Verkehrsunfälle
• schlechte Witterung
Für Schäden infolge fehlerhafter Übermittlungen von Daten durch den Kunden übernimmt der Shuttle Service Marburg gegenüber dem Kunden oder Fahrgast keine Haftung.

12. Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Marburg.

13. Salvatorische Klausel

Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrages oder dieser AGB oder eine künftig aufgenommene Bestimmung ganz oder teilweise als unwirksam oder undurchführbar erweisen oder infolge Änderungen der Gesetzgebung nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleiben die übrigen Vertragsbestimmungen und die Wirksamkeit des Vertrages im Ganzen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung amm nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Erweist sich der Vertrag als lückenhaft, gelten die Bestimmungen als vereinbart, die dem Sinn und Zweck des Vertrages entsprechen und im Falle der Berücksichtigung vereinbart worden wären. Dies gilt auch, wenn die Unwirksamkeit einer Bestimmung etwa auf einem in dem Vertrag vorgeschriebenem Maß der Leistung oder Zeit (Frist oder Termin) beruht; es soll dann ein dem Gewollten möglichst nahe kommendes, rechtlich zulässiges Maß der Leistung oder Zeit (Frist oder
Termin) als vereinbart gelten.